✅ Aktualisiert für 2026 · Minijob-Grenze 603 €

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Mindestlohn 13,90 € · Minijob-Grenze 603 € · gewerblich & Privathaushalt · 2025 & 2026

603 €

Minijob-Grenze

ab Januar 2026

13,90 €

Mindestlohn

pro Stunde 2026

~43 h

Max. Stunden/Monat

bei Mindestlohn

0 €

Kosten für Sie

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Minijob Rechner & Tools 2026

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Minijob 2026 — das Wichtigste auf einen Blick

Ein Minijob (geringfügige Beschäftigung) liegt vor, wenn der monatliche Verdienst die Minijob-Grenze von 603 € (2026) nicht übersteigt. Arbeitnehmer zahlen auf diesen Verdienst grundsätzlich keine Sozialversicherungsbeiträge — lediglich ein optionaler Eigenbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung ist möglich.

Der Mindestlohn 2026 beträgt 13,90 € pro Stunde und gilt auch für Minijobber. Daraus ergibt sich bei der 603 €-Grenze eine maximale monatliche Arbeitszeit von ca. 43 Stunden.

Arbeitgeber tragen für gewerbliche Minijobs pauschale Abgaben von ca. 28–31 %: 15 % Rentenversicherung, 13 % Krankenversicherung sowie Umlagen U1/U2 und die Insolvenzgeldumlage. Im Privathaushalt gelten reduzierte Sätze (5 % RV, 5 % KV).

Liegt der Verdienst zwischen 538 € und 2.000 € im Monat, greift der sogenannte Übergangsbereich (Gleitzone/Midijob). Hier zahlen Arbeitnehmer reduzierte, einkommensabhängig ansteigende Sozialabgaben. Zum Midijob Rechner →

Häufige Fragen zum Minijob 2026

Was ist die Minijob-Grenze 2026?

Die Minijob-Grenze liegt 2026 bei 603 € pro Monat. Bis zu diesem Betrag zahlen Arbeitnehmer keine Sozialversicherungsbeiträge (außer einem optionalen Rentenversicherungsbeitrag) und keine Lohnsteuer.

Wie viele Stunden darf ein Minijobber 2026 arbeiten?

Es gibt keine gesetzliche Stundenbegrenzung. Entscheidend ist der Verdienst: maximal 603 € pro Monat. Beim Mindestlohn von 13,90 € entspricht das ca. 43 Stunden pro Monat.

Was kostet ein Minijob den Arbeitgeber?

Arbeitgeber zahlen pauschal ca. 28–31 % auf den Bruttolohn: 15 % Rentenversicherung, 13 % Krankenversicherung (gewerblich) sowie Umlagen U1/U2 und Insolvenzgeldumlage.

Zahlen Minijobber Steuern?

In der Regel nicht — der Arbeitgeber kann die Lohnsteuer mit 2 % pauschal übernehmen. Alternativ ist eine Versteuerung nach Lohnsteuerklasse möglich, z. B. wenn der Arbeitnehmer mehrere Minijobs hat.

Was ist der Unterschied zwischen Minijob und Midijob?

Beim Minijob (bis 603 €/Monat) zahlen Arbeitnehmer keine Sozialabgaben. Beim Midijob (538–2.000 €, Übergangsbereich) fallen reduzierte, einkommensabhängig steigende Sozialabgaben an.

Kann ich neben einem Vollzeitjob einen Minijob haben?

Ja. Ein sozialversicherungspflichtiger Hauptjob und ein Minijob sind kombinierbar. Der Minijob bleibt abgabenfrei — aber nur ein Minijob darf neben dem Hauptjob ausgeübt werden.

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