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Minijob Grenze 2026 – 603 Euro Verdienstgrenze aktuell

Die Minijob-Grenze 2026 beträgt 603 Euro pro Monat (7.236 Euro/Jahr) — gekoppelt an den neuen Mindestlohn von 13,90 Euro/Stunde. Alle aktuellen Regelungen, Stundengrenzen, Arbeitgeberkosten und Änderungen gegenüber 2025 auf einen Blick.

MINIJOB GRENZE 2026

603 €

pro Monat

MINDESTLOHN 2026

13,90 €

pro Stunde

ERHÖHUNG ZU 2025

+47 €

mehr pro Monat

JAHRESGRENZE 2026

7.236 €

pro Jahr maximal

Minijob Grenze 2026: 603 Euro pro Monat

Die Minijob-Grenze 2026 — offiziell Geringfügigkeitsgrenze oder Entgeltgeringfügigkeitsgrenze — beträgt seit dem 1. Januar 2026 genau 603 Euro pro Monat. Das entspricht einer Jahresgrenze von 7.236 Euro. Wer im Monatsdurchschnitt nicht mehr als diesen Betrag verdient, gilt als Minijobber gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV und profitiert von den besonderen Pauschalregelungen für geringfügig Beschäftigte.

Gegenüber dem Vorjahr ist die Grenze um 47 Euro gestiegen (2025: 556 Euro). Der Grund: Seit Oktober 2022 ist die Minijob-Grenze dynamisch an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt. Der Mindestlohn stieg zum 1. Januar 2026 von 12,82 Euro auf 13,90 Euro pro Stunde — entsprechend passte sich die Verdienstgrenze automatisch an.

Monatsgrenze

603,00 €

ab 01.01.2026

Jahresgrenze

7.236,00 €

12 × 603 €

Ausnahmegrenze

1.206,00 €

max. 2× im Jahr

✓ Das gilt für die Minijob-Grenze 2026 im Überblick:

  • Verdienstgrenze: 603 Euro monatlich / 7.236 Euro jährlich (ab 01.01.2026)
  • Direkt gekoppelt an den Mindestlohn von 13,90 Euro pro Stunde
  • Keine gesetzliche Stundenbegrenzung – nur der monatliche Verdienst zählt
  • Gelegentliches Überschreiten erlaubt: max. 2× pro Jahr bis 1.206 Euro (= doppelte Grenze)
  • Arbeitnehmer zahlen keine Kranken-, Pflege- oder Arbeitslosenversicherung
  • Rentenversicherungspflicht gilt, Befreiung auf Antrag möglich (3,6% Eigenbeitrag)
  • Arbeitgeber zahlt Pauschalabgaben: ~32,47% (gewerblich) oder ~14,62% (Privathaushalt)
  • Ab 2027: Mindestlohn steigt auf 14,60 € → Minijob-Grenze voraussichtlich 633 Euro

Wie viele Stunden darf ich im Minijob arbeiten? 2026

Es gibt keine gesetzliche Stundenbegrenzung beim Minijob — ein häufiger Irrtum! Entscheidend ist ausschließlich, dass der monatliche Verdienst die Grenze von 603 Euro nicht überschreitet. Wie viele Stunden das erlaubt, hängt allein vom vereinbarten Stundenlohn ab.

StundenlohnMax. Stunden/MonatMax. Stunden/WocheMonatsverdienst
13,90 € (Mindestlohn)43,38 Std.~10,0 Std.603,00 €
14,00 €43,07 Std.~9,9 Std.603,00 €
15,00 €40,20 Std.~9,3 Std.603,00 €
16,00 €37,69 Std.~8,7 Std.603,00 €
18,00 €33,50 Std.~7,7 Std.603,00 €
20,00 €30,15 Std.~7,0 Std.603,00 €
25,00 €24,12 Std.~5,6 Std.603,00 €

📌 Formel zur Berechnung: Maximale Stunden = 603 € ÷ Stundenlohn
Beispiel: Bei 15 € Stundenlohn → 603 ÷ 15 = 40,2 Stunden pro Monat erlaubt.
Die Stunden können flexibel über den Monat verteilt werden — keine wöchentliche Stundengrenze gilt.

Minijob-Grenze überschreiten: Was ist erlaubt?

Das gelegentliche und unvorhersehbare Überschreiten der Minijob-Grenze ist ausnahmsweise erlaubt — z.B. bei Krankheitsvertretungen oder saisonalen Spitzen. Folgende Regeln gelten dabei:

✅ Erlaubt: Gelegentliches Überschreiten

  • • Maximal 2 Monate pro rückwärtigem Zeitjahr
  • • Höchstbetrag in diesen Monaten: 1.206 € (= 2 × 603 €)
  • • Das Überschreiten muss unvorhersehbar sein
  • • Jahresverdienst darf 8.442 € nicht übersteigen
  • • Beispiel: Krankheitsvertretung, einmalige Extraschicht

❌ Nicht erlaubt: Regelmäßiges Überschreiten

  • • Mehr als 2 Monate Überschreitung im Zeitjahr
  • Vorhersehbare Überschreitungen (z.B. festes Urlaubsgeld)
  • • Jahresverdienst über 8.442 €
  • • Folge: Volle Sozialversicherungspflicht ab erstem Überschreitungsmonat
  • • Rückwirkende Nachzahlung aller Beiträge möglich

⚠️ Achtung: Einmalige Zahlungen zählen mit!

Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie andere einmalige Zahlungen, die mit Sicherheit jährlich geleistet werden, werden zum Jahresverdienst hinzugezählt. Diese gelten als vorhersehbar und dürfen die Jahresgrenze von 7.236 Euro nicht überschreiten. Nicht vorhersehbare Sonderzahlungen (z.B. einmalige Prämie) sind in bestimmten Grenzen erlaubt.

Minijob-Grenze: Entwicklung 2003–2027

Die Minijob-Grenze wurde mehrfach angehoben — seit 2022 ist sie dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt und steigt automatisch mit jedem Mindestlohnerhöhung.

Jahr / ZeitraumMinijob-GrenzeMindestlohnÄnderungHinweis
2003–2012400 €Kein MindestlohnUrsprüngliche Minijob-Regelung
2013–2014450 €Kein einheitlicher MiLo+50 €Erste Anhebung
2015–2021450 €8,50 € → 9,60 €±0 €Einführung ges. Mindestlohn
2022520 €10,45 €+70 €Erste Kopplung an Mindestlohn
2023520 €12,00 €±0 €Grenze stabil trotz MiLo-Erhöhung
2024538 €12,41 €+18 €Dynamische Anpassung
2025556 €12,82 €+18 €Jährliche Anpassung
2026 ✅603 €13,90 €+47 €Aktuelle Grenze – starke Erhöhung
2027 (geplant)633 €14,60 €+30 €Bereits beschlossen

📅 Ausblick: Minijob-Grenze 2027

Zum 1. Januar 2027 steigt der Mindestlohn planmäßig auf 14,60 Euro. Damit wird die Minijob-Grenze voraussichtlich auf 633 Euro pro Monat steigen (7.596 Euro/Jahr). Dies wurde von der Bundesregierung bereits offiziell beschlossen.

Minijob Grenze 2025 vs. 2026: Was hat sich geändert?

Die Erhöhung von 556 Euro (2025) auf 603 Euro (2026) ist mit +47 Euro (+8,5%) eine der stärksten Anhebungen der letzten Jahre. Hier ein direkter Vergleich aller relevanten Werte:

Kennzahl20252026Änderung
Monatsgrenze556 €603 €+47 € (+8,5%)
Jahresgrenze6.672 €7.236 €+564 €
Gesetzl. Mindestlohn12,82 €/h13,90 €/h+1,08 €/h
Max. Stunden/Monat (MiLo)43,37 Std.43,38 Std.praktisch gleich
Ausnahmegrenze (2× Monat)1.112 €1.206 €+94 €
Max. Jahresverdienst (Ausnahme)7.784 €8.442 €+658 €
Midijob Untergrenze556,01 €603,01 €+47 €

⚠️ Wichtig für frühere Midijobber!

Wer 2025 zwischen 556 € und 603 € verdient hat (Midijob-Zone), wird ab 2026 automatisch zum Minijobber — sofern der Verdienst gleich bleibt. Wer weiterhin sozialversicherungspflichtig beschäftigt bleiben möchte, muss die Arbeitszeit und den Verdienst entsprechend anpassen (über 603,01 €).

Minijob Sozialversicherung & Steuern 2026

Der größte Vorteil des Minijobs für Arbeitnehmer: keine Abzüge für Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Stattdessen zahlt der Arbeitgeber Pauschalabgaben. Hier ist die vollständige Übersicht:

👤 Arbeitnehmer – Abzüge

  • Krankenversicherung0%
  • Pflegeversicherung0%
  • Arbeitslosenversicherung0%
  • Rentenversicherung (mit Befreiung)0%
  • Rentenversicherung (ohne Befreiung)3,6%
  • Lohnsteuer (pauschal, zahlt AG)0%

✅ Bei Befreiung: 603 € Brutto = 603 € Netto
📌 Ohne Befreiung: 603 € − 21,71 € = 581,29 € Netto

🏢 Arbeitgeber – Pauschalabgaben

  • Krankenversicherung (KV)13,00%
  • Rentenversicherung (RV)15,00%
  • Pauschale Lohnsteuer2,00%
  • U1-Umlage (Krankheit)0,80%
  • U2-Umlage (Mutterschaft)0,22%
  • U3-Umlage (Insolvenz)0,15%
  • Unfallversicherung~1,30%
  • Gesamt (gewerblich)~32,47%

= ca. 195,71 € Abgaben bei 603 € Brutto → Gesamtkosten ~798,71 €

💡 Rentenversicherung: Befreiung oder nicht?

✅ Mit Befreiung (Antrag beim Arbeitgeber):

Kein RV-Beitrag → volles Netto. Nachteil: Kein Aufbau von Rentenansprüchen aus diesem Job.

📌 Ohne Befreiung (Standard seit 2013):

3,6% RV-Beitrag → leicht reduziertes Netto, aber Aufbau von Rentenpunkten für die Altersvorsorge.

Neu ab 01.07.2026: Wer die Befreiung beantragt hat, kann diese künftig einmalig rückgängig machen!

Mehrere Minijobs gleichzeitig: Was gilt 2026?

Grundsätzlich dürfen mehrere Minijobs ausgeübt werden — entscheidend ist dabei das Gesamteinkommen aus allen geringfügigen Beschäftigungen zusammen.

✅ Erlaubt: Minijob + Hauptjob

Wer einen sozialversicherungspflichtigen Hauptjob hat, darf daneben genau einen Minijob ausüben — dieser wird nicht auf das Hauptgehalt angerechnet. Der Minijob bleibt für Arbeitgeber und Arbeitnehmer sozialversicherungsfrei.

⚠️ Achtung: Mehrere Minijobs

Werden mehrere Minijobs ohne Hauptjob ausgeübt, wird das Gesamteinkommen zusammengezählt. Übersteigt es 603 €/Monat, verliert das gesamte Beschäftigungsverhältnis den Minijob-Status — volle SV-Pflicht gilt rückwirkend.

KonstellationZulässig?Bedingung
1 Minijob (kein Hauptjob)✅ JaVerdienst ≤ 603 €/Monat
1 Minijob + sozialversicherungspfl. Hauptjob✅ JaMinijob-Verdienst ≤ 603 €, unbegrenzt kombinierbar
2 Minijobs (kein Hauptjob)⚠️ BedingtGesamtverdienst beider Jobs ≤ 603 €/Monat
2 Minijobs + Hauptjob⚠️ BedingtNur 1 Minijob bleibt frei; 2. Minijob wird mit Hauptjob zusammengerechnet
Minijob als Rentner✅ JaVerdienst ≤ 603 €, keine Auswirkung auf Rente
Minijob als Student✅ JaVerdienst ≤ 603 €, kein Einfluss auf BAföG

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Minijob Grenze 2026 FAQ – Häufig gestellte Fragen

Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Minijob-Grenze 2026 — von der Berechnung bis zur Anmeldung.

Was ist die Minijob-Grenze 2026?
Die Minijob-Grenze 2026 beträgt 603 Euro pro Monat (7.236 Euro pro Jahr) — gültig seit dem 1. Januar 2026. Diese Grenze ist direkt an den gesetzlichen Mindestlohn von 13,90 Euro pro Stunde gekoppelt. Wer im Monatsdurchschnitt nicht mehr verdient, gilt als geringfügig Beschäftigter und profitiert von Pauschalregelungen: keine Abzüge für Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Gegenüber 2025 (556 Euro) ist die Grenze um 47 Euro (+8,5%) gestiegen.
Wie wird die Minijob-Grenze 2026 berechnet?
Die Minijob-Grenze berechnet sich aus dem gesetzlichen Mindestlohn multipliziert mit 43,33 durchschnittlichen Arbeitsstunden pro Monat. Formel: Mindestlohn × (10 Wochenstunden × 52 Wochen ÷ 12 Monate) = 13,90 € × 43,38 Stunden = 603 Euro. Steigt der Mindestlohn, steigt automatisch auch die Minijob-Grenze — das Prinzip der dynamischen Kopplung gilt seit Oktober 2022.
Wie viele Stunden darf ich im Minijob 2026 arbeiten?
Es gibt KEINE gesetzliche Stundenbegrenzung beim Minijob — entscheidend ist nur der monatliche Verdienst von maximal 603 Euro. Bei Mindestlohn (13,90 €/h) sind das rund 43 Stunden pro Monat. Bei höherem Lohn entsprechend weniger: Bei 15 €/h etwa 40 Stunden, bei 20 €/h rund 30 Stunden pro Monat. Die Stunden können flexibel über den Monat verteilt werden.
Darf ich die Minijob-Grenze gelegentlich überschreiten?
Ja, ein gelegentliches und unvorhersehbares Überschreiten ist erlaubt — jedoch maximal in 2 Kalendermonaten innerhalb eines rückwärtigen Zeitjahres. In diesen Ausnahme-Monaten darf der Verdienst höchstens das Doppelte der Grenze betragen, also maximal 1.206 Euro. Die Jahresentgeltgrenze von 8.442 Euro darf dabei nicht überschritten werden. Vorhersehbare Überschreitungen (z.B. festes Urlaubsgeld) gelten nicht als Ausnahme.
Muss ich beim Minijob Steuern zahlen?
Als Arbeitnehmer zahlen Sie in der Regel KEINE Lohnsteuer aus dem Minijob — der Arbeitgeber übernimmt eine pauschale Lohnsteuer von 2%. Diese pauschale Besteuerung gilt als abschließend, sodass der Minijob meist nicht in der Steuererklärung angegeben werden muss. Ausnahme: Wenn der Arbeitgeber die Lohnsteuer nicht pauschal abführt oder Sie andere steuerliche Pflichten haben, kann eine Erklärungspflicht entstehen.
Bin ich im Minijob krankenversichert?
Minijobber zahlen keine eigenen Krankenversicherungsbeiträge. Der Schutz besteht jedoch weiterhin: Entweder über die Familienversicherung (bei gesetzlich versicherten Ehepartnern oder Eltern), als freiwilliges Mitglied einer gesetzlichen Kasse, oder über eine private Krankenversicherung. Der Arbeitgeber zahlt zwar 13% KV-Pauschale an die Minijob-Zentrale, diese gilt aber als pauschale Abgabe — nicht als individueller Versicherungsschutz des Minijobbers.
Was ist der Unterschied zwischen Minijob und Midijob 2026?
Minijob (bis 603 €/Monat): Keine Sozialversicherungspflicht für den Arbeitnehmer, Arbeitgeber zahlt Pauschalabgaben (~32,47%). Midijob (603,01 € bis 2.000 €/Monat): Sozialversicherungspflicht besteht, aber mit reduzierten Beitragssätzen für den Arbeitnehmer — ein gleitender Übergang (Gleitzone). Im Midijob sind Arbeitnehmer vollständig kranken-, pflege-, renten- und arbeitslosenversichert, zahlen aber weniger als bei einer regulären Beschäftigung.
Kann ich als Rentner einen Minijob machen?
Ja, Rentner können einen Minijob ausüben — bis 603 Euro pro Monat ohne Einschränkungen. Seit 2023 gibt es zudem keine Hinzuverdienstgrenze mehr für Altersrentner, das heißt: Der Minijob-Verdienst hat keine negativen Auswirkungen auf die Rentenhöhe. Auch als Frührentner (Erwerbsminderungsrente) ist ein Minijob möglich, hier gelten aber Hinzuverdienstgrenzen, die individuell geprüft werden sollten.
Wie melde ich einen Minijob an?
Der Arbeitgeber muss den Minijob VOR Arbeitsbeginn bei der Minijob-Zentrale (Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See) anmelden. Die Anmeldung ist kostenlos und erfolgt online unter minijob-zentrale.de oder per Post. Benötigt werden: Steueridentifikationsnummer des Arbeitnehmers, Sozialversicherungsausweis und Personaldaten. Eine rückwirkende Anmeldung ist nicht erlaubt. Bei Verstoß drohen Bußgelder bis zu 5.000 Euro.
Wie hoch wird die Minijob-Grenze 2027 sein?
Für 2027 ist der Mindestlohn bereits auf 14,60 Euro festgelegt. Damit wird die Minijob-Grenze automatisch auf voraussichtlich 633 Euro pro Monat (7.596 Euro/Jahr) steigen. Das wäre eine weitere Erhöhung um 30 Euro gegenüber 2026. Die dynamische Kopplung an den Mindestlohn sorgt dafür, dass die Grenze zuverlässig mit jeder Mindestlohnerhöhung steigt.
Hat ein Minijob Einfluss auf das BAföG?
Minijob-Verdienste bis 603 Euro haben in der Regel KEINEN negativen Einfluss auf das BAföG. Es gibt einen anrechnungsfreien Freibetrag von 520 Euro pro Monat für Nebeneinkünfte. Da Minijob-Verdienste steuerlich pauschal behandelt werden, werden sie bei der BAföG-Berechnung häufig gar nicht berücksichtigt. Zur Sicherheit sollte beim zuständigen Studentenwerk nachgefragt werden, da individuelle Situationen variieren können.
Bekomme ich als Minijobber Urlaubsgeld und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall?
Ja! Minijobber haben dieselben gesetzlichen Rechte wie Vollzeitbeschäftigte. Urlaubsanspruch: Mindestens 20 Werktage (5-Tage-Woche) anteilig nach Arbeitstagen. Lohnfortzahlung: Bei Krankheit zahlt der Arbeitgeber bis zu 6 Wochen den vollen Lohn weiter. Mutterschutz: Vollständiger Schutz durch das Mutterschutzgesetz. Diese Rechte entstehen automatisch durch das Beschäftigungsverhältnis — unabhängig von der Stundenzahl.

⚖️ Rechtlicher Hinweis

Diese Seite zur Minijob-Grenze 2026 dient ausschließlich zur Information und Orientierung. Sie ersetzt KEINE steuerliche oder rechtliche Beratung. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater, die Minijob-Zentrale (0355/2902-70799) oder Ihre zuständige Krankenkasse. Alle Angaben nach bestem Wissen, Stand: Januar 2026.