Minijob als Nebenjob 2026 – Grundlagen
Ein Minijob als Nebenjob ist eine der beliebtesten Formen des Zuverdienstes in Deutschland. Rund 7,5 Millionen Menschen üben einen Minijob aus — viele davon als Nebenbeschäftigung neben einem Hauptjob, Studium oder Rente. Die Grundregel: Bis zu 603 Euro pro Monat (2026) können Sie steuerfrei hinzuverdienen, ohne dass sich das auf Ihr Hauptgehalt auswirkt.
Der Minijob als Nebenjob ist in § 8 SGB IV geregelt. Entscheidend ist die Entgeltgeringfügigkeit: Der Verdienst aus dem Nebenjob darf 603 Euro/Monat nicht überschreiten. Wie viele Stunden Sie dabei arbeiten, ist gesetzlich nicht begrenzt — nur der Verdienst zählt.
✓ Minijob als Nebenjob 2026 – das Wichtigste:
- Verdienstgrenze: 603 Euro pro Monat (7.236 Euro/Jahr) im Nebenjob
- Genau ein Minijob darf neben einem sozialversicherungspflichtigen Hauptjob ausgeübt werden
- Keine Auswirkung auf Hauptgehalt, Sozialversicherung oder Steuerklasse
- Keine eigenen SV-Beiträge für Arbeitnehmer im Nebenjob
- Pauschsteuer von 2% zahlt der Arbeitgeber des Nebenjobs
- Kein Eintrag in die Steuererklärung erforderlich (bei Pauschalbesteuerung)
- Urlaubsanspruch, Lohnfortzahlung und Mutterschutz gelten auch im Nebenjob
- Pflicht zur Anmeldung bei der Minijob-Zentrale durch den Nebenjob-Arbeitgeber