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Minijob als Nebenjob 2026 – Regeln, Steuern & Tipps

Minijob neben dem Hauptjob? Bis 603 Euro/Monat ist das problemlos möglich — steuerfrei für Arbeitnehmer, ohne Auswirkung auf Hauptgehalt. Was Sie als Arbeitnehmer und Arbeitgeber 2026 wissen müssen.

VERDIENSTGRENZE 2026

603 €

pro Monat Nebenjob

ERLAUBTE NEBENJOBS

1

frei neben Hauptjob

AUSWIRKUNG AUF HAUPTJOB

Keine

bei 1 Minijob-Nebenjob

LOHNSTEUER NEBENJOB

2 %

Pauschsteuer (Arbeitgeber)

Minijob als Nebenjob 2026 – Grundlagen

Ein Minijob als Nebenjob ist eine der beliebtesten Formen des Zuverdienstes in Deutschland. Rund 7,5 Millionen Menschen üben einen Minijob aus — viele davon als Nebenbeschäftigung neben einem Hauptjob, Studium oder Rente. Die Grundregel: Bis zu 603 Euro pro Monat (2026) können Sie steuerfrei hinzuverdienen, ohne dass sich das auf Ihr Hauptgehalt auswirkt.

Der Minijob als Nebenjob ist in § 8 SGB IV geregelt. Entscheidend ist die Entgeltgeringfügigkeit: Der Verdienst aus dem Nebenjob darf 603 Euro/Monat nicht überschreiten. Wie viele Stunden Sie dabei arbeiten, ist gesetzlich nicht begrenzt — nur der Verdienst zählt.

✓ Minijob als Nebenjob 2026 – das Wichtigste:

  • Verdienstgrenze: 603 Euro pro Monat (7.236 Euro/Jahr) im Nebenjob
  • Genau ein Minijob darf neben einem sozialversicherungspflichtigen Hauptjob ausgeübt werden
  • Keine Auswirkung auf Hauptgehalt, Sozialversicherung oder Steuerklasse
  • Keine eigenen SV-Beiträge für Arbeitnehmer im Nebenjob
  • Pauschsteuer von 2% zahlt der Arbeitgeber des Nebenjobs
  • Kein Eintrag in die Steuererklärung erforderlich (bei Pauschalbesteuerung)
  • Urlaubsanspruch, Lohnfortzahlung und Mutterschutz gelten auch im Nebenjob
  • Pflicht zur Anmeldung bei der Minijob-Zentrale durch den Nebenjob-Arbeitgeber

Minijob neben sozialversicherungspflichtigem Hauptjob

Die häufigste Konstellation: Sie haben einen regulären Hauptjob (sozialversicherungspflichtig) und möchten daneben einen Minijob ausüben. Diese Kombination ist ausdrücklich erlaubt und steuerrechtlich günstig für Arbeitnehmer.

✅ Was erlaubt ist

  • • Genau 1 Minijob neben dem Hauptjob (bis 603 €/Monat)
  • • Minijob-Verdienst wird nicht zum Hauptgehalt addiert
  • Keine Auswirkung auf Steuerklasse des Hauptjobs
  • • Minijob bleibt sozialversicherungsfrei (für Arbeitnehmer)
  • • Volle 603 € als Netto (oder mit RV-Abzug 3,6% ohne Befreiung)
  • • Kein Eintrag des Nebenjobs in die Steuererklärung nötig

❌ Was nicht erlaubt ist

  • • Mehr als 1 Minijob neben dem Hauptjob (2. Minijob wird mit Hauptjob zusammengerechnet)
  • • Überschreitung der 603-Euro-Grenze im Nebenjob ohne Ausnahmetatbestand
  • • Minijob beim selben Arbeitgeber wie der Hauptjob
  • • Nebenjob, der im Widerspruch zu Konkurrenzklausel im Hauptarbeitsvertrag steht
  • • Nebenjob ohne Anmeldung bei der Minijob-Zentrale (Schwarzarbeit)

⚠️ Achtung: Zweiter Minijob + Hauptjob

Ein zweiter Minijob neben einem Hauptjob wird mit dem Hauptjob zusammengerechnet. Das bedeutet: Der zweite Minijob wird sozialversicherungspflichtig — und der Arbeitgeber muss vollen SV-Beiträge abführen. Nur der erste Minijob bleibt privilegiert.

SituationHauptjobNebenjobNetto NebenjobStatus
1 Hauptjob + 1 Minijob2.500 € brutto500 € brutto500 € netto*✅ Ideal
1 Hauptjob + 1 Minijob3.000 € brutto603 € brutto581 € netto**✅ OK
1 Hauptjob + 2 Minijobs2.500 € brutto300 + 300 €Volle SV bei 2. Job⚠️ Problematisch
Hauptjob + Nebenjob > 603 €2.000 € brutto700 € bruttoVolle SV-Pflicht❌ Kein Minijob mehr

* Mit RV-Befreiung | ** Ohne RV-Befreiung (3,6% Eigenbeitrag)

Brauche ich eine Erlaubnis vom Hauptarbeitgeber?

Gesetzlich sind Nebenjobs grundsätzlich erlaubt — aber der Hauptarbeitsvertrag kann Einschränkungen enthalten. Hier die wichtigsten Punkte:

Kein generelles Verbot möglich

Ein pauschales Verbot von Nebenjobs im Arbeitsvertrag ist rechtlich unwirksam. Arbeitgeber können Nebenjobs nur einschränken, wenn ein legitimes betriebliches Interesse besteht.

Informationspflicht kann bestehen

Viele Arbeitsverträge enthalten eine Anzeigepflicht für Nebentätigkeiten. Verstoßen Sie dagegen, können arbeitsrechtliche Konsequenzen drohen — auch wenn der Nebenjob inhaltlich unbedenklich ist.

Konkurrenzklausel beachten

Arbeiten Sie für einen direkten Wettbewerber Ihres Hauptarbeitgebers, kann dies gegen eine Wettbewerbsklausel verstoßen — auch als Minijob. Checken Sie Ihren Hauptarbeitsvertrag vor Aufnahme eines Nebenjobs.

Arbeitszeitgesetz gilt für alle Jobs zusammen

Das Arbeitszeitgesetz gilt für alle Beschäftigungen insgesamt. Die tägliche Höchstarbeitszeit von 8–10 Stunden gilt für Haupt- und Nebenjob zusammen. Überschreitungen sind eine Ordnungswidrigkeit — für die der Arbeitgeber des Nebenjobs haftet.

Steuern beim Minijob als Nebenjob

Beim Minijob als Nebenjob neben einem Hauptjob gibt es eine besonders günstige Steuerregelung: Die 2%-Pauschsteuer zahlt der Arbeitgeber des Nebenjobs — Sie als Arbeitnehmer haben keinerlei steuerliche Pflichten aus dem Nebenjob.

0 €

Lohnsteuer Arbeitnehmer

AG zahlt 2% pauschal

Nein

Steuererklärungspflicht

Minijob muss nicht angegeben werden

Keine

Auswirkung auf Hauptjob-Steuer

Steuerklasse bleibt unverändert

💼 Beispielrechnung: Hauptjob + Minijob-Nebenjob

Hauptjob (Steuerklasse I)

Brutto2.500 €
Lohnsteuer ~14%-350 €
Soli + KiSt~-19 €
SV-Beiträge ~20%-500 €
Netto Hauptjob~1.631 €

Nebenjob (Minijob)

Brutto500 €
Lohnsteuer (AG zahlt 2%)0 €
RV-Beitrag (mit Befreiung)0 €
KV, PV, ALV0 €
Netto Nebenjob500 € ✅
Gesamtnetto~2.131 € pro Monat

💡 Hinweis Rentenversicherung: Im Nebenjob können Sie sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen (Antrag beim Arbeitgeber). Dann gilt: Brutto = Netto. Ohne Befreiung zahlen Sie 3,6% RV-Beitrag (bei 500 € → 18 € Abzug). Ab Juli 2026 können Sie eine frühere Befreiung einmalig rückgängig machen.

Minijob als Nebenjob für besondere Gruppen

🎓 Studenten & BAföG

  • Minijob bis 603 €/Monat grundsätzlich erlaubt
  • BAföG-Freibetrag: 520 €/Monat
  • Pauschal besteuerter Minijob wird oft nicht auf BAföG angerechnet
  • Studentenstatus bleibt bei Minijob erhalten
  • Aber: Mehr als 20h/Woche kann immatrikulationsrechtliche Folgen haben

👴 Rentner

  • Minijob bis 603 €/Monat problemlos möglich
  • Seit 2023: Keine Hinzuverdienstgrenze für Altersrentner
  • Kein negativer Einfluss auf Rentenhöhe
  • Frührentner: Hinzuverdienstgrenzen individuell prüfen
  • Keine Rentenversicherungspflicht (Pflichtbefreiung möglich)

🤱 Elternzeit / Elterngeld

  • Minijob bis 603 €/Monat während Elternzeit möglich
  • Elterngeld: Minijob-Verdienst bis 300 €/Monat anrechnungsfrei
  • Über 300 €: Elterngeld wird entsprechend reduziert
  • Elterngeld Plus: anderes Anrechnungsmodell – prüfen!
  • Arbeitszeit in Elternzeit: max. 32 Stunden/Woche

🏥 Krankengeld / Arbeitslosengeld

  • Krankengeld: Minijob-Verdienst wird angerechnet (Einzelfall)
  • ALG I: Minijob-Verdienst bis 165 €/Monat anrechnungsfrei
  • Über 165 €: volle Anrechnung auf ALG I
  • ALG II (Bürgergeld): Freibetrag 100 € + 20% bis 520 €
  • Immer beim zuständigen Träger anfragen!

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Minijob Nebenjob FAQ – Häufig gestellte Fragen

Alle wichtigen Fragen zum Minijob als Nebenjob — von der Erlaubnis bis zu Steuern und Sondergruppen.

Darf ich neben meinem Hauptjob einen Minijob machen?
Ja, neben einem sozialversicherungspflichtigen Hauptjob darf genau ein Minijob ausgeübt werden — bis 603 Euro pro Monat (Stand 2026). Dieser Nebenjob hat keine Auswirkung auf das Hauptgehalt, die Steuerklasse oder die Sozialversicherungsbeiträge des Hauptjobs. Arbeitnehmer zahlen im Nebenjob keine eigenen Steuern oder SV-Beiträge.
Brauche ich die Erlaubnis meines Hauptarbeitgebers für einen Minijob?
Ein pauschales Verbot von Nebenjobs im Arbeitsvertrag ist rechtlich unwirksam. Jedoch kann der Hauptvertrag eine Anzeigepflicht enthalten — das heißt, Sie müssen Ihren Arbeitgeber informieren. Außerdem darf der Nebenjob keine Konkurrenzklausel verletzen und die Gesamtarbeitszeit (Haupt- + Nebenjob) darf das Arbeitszeitgesetz nicht überschreiten.
Wie viele Minijobs darf ich neben meinem Hauptjob haben?
Genau einen Minijob dürfen Sie neben einem Hauptjob steuerlich und sozialversicherungsrechtlich privilegiert ausüben. Ein zweiter Minijob neben dem Hauptjob wird mit dem Hauptjob zusammengerechnet und ist dann voll sozialversicherungspflichtig — auch wenn der Verdienst unter 603 Euro liegt.
Muss ich den Minijob-Nebenjob in der Steuererklärung angeben?
Nein — wenn Ihr Arbeitgeber des Nebenjobs die 2%-Pauschsteuer anwendet (Regelfall), müssen Sie den Minijob nicht in der Steuererklärung angeben. Die Pauschsteuer gilt als abgeltend und deckt Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer ab. Der Nebenjob hat damit keinen Einfluss auf Ihre persönliche Einkommensteuer.
Verändert ein Minijob-Nebenjob meine Steuerklasse?
Nein. Ein pauschal besteuerter Minijob-Nebenjob hat keinerlei Auswirkung auf Ihre Steuerklasse im Hauptjob. Die Steuerklasse des Hauptjobs bleibt unverändert. Erst bei individueller Besteuerung (nach Lohnsteuerklasse) könnten Wechselwirkungen entstehen — aber das ist beim Minijob nicht der Regelfall.
Kann ich als Student einen Minijob als Nebenjob machen?
Ja. Als Student können Sie einen Minijob bis 603 Euro/Monat ausüben. Der pauschal besteuerte Minijob wird in der Regel nicht auf das BAföG angerechnet (Freibetrag 520 Euro/Monat). Achten Sie jedoch darauf, dass die wöchentliche Gesamtarbeitszeit immatrikulationsrechtlich und nach Arbeitszeitgesetz eingehalten wird.
Beeinflusst ein Minijob-Nebenjob das Elterngeld?
Ja. Während der Elternzeit ist ein Minijob bis 603 Euro/Monat erlaubt (max. 32 Stunden/Woche). Das Elterngeld wird jedoch durch den Minijob-Verdienst beeinflusst: Bis 300 Euro Monatsverdienst bleibt das Elterngeld voll erhalten. Über 300 Euro wird das Elterngeld entsprechend gekürzt. Bei Elterngeld Plus gelten andere Regeln.
Hat ein Minijob-Nebenjob Auswirkungen auf das Arbeitslosengeld I?
Ja. Wer ALG I bezieht und einen Minijob ausübt, darf bis zu 165 Euro pro Monat anrechnungsfrei hinzuverdienen. Verdienst darüber wird vollständig auf das ALG I angerechnet. Außerdem darf die Arbeitszeit im Minijob maximal 15 Stunden pro Woche betragen — sonst gilt man als nicht mehr vollarbeitslos und verliert den ALG-I-Anspruch.

⚖️ Rechtlicher Hinweis

Diese Seite zum Minijob Nebenjob 2026 dient ausschließlich zur Information und Orientierung. Sie ersetzt KEINE steuerliche, arbeitsrechtliche oder sozialrechtliche Beratung. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater, die Minijob-Zentrale (0355/2902-70799), die Bundesagentur für Arbeit oder Ihren Arbeitgeber. Alle Angaben nach bestem Wissen, Stand: Januar 2026.