Minijob Stunden 2026 – Wie viele Stunden darf ich arbeiten?
Keine gesetzliche Stundenbegrenzung beim Minijob — nur der Verdienst von max. 603 Euro/Monat zählt. Stundentabelle für alle Stundenlöhne, Berechnung & Tipps für 2026.
Wie viele Stunden darf man im Minijob arbeiten? 2026
Das ist einer der häufigsten Irrtümer: Es gibt keine gesetzliche Stundenbegrenzung beim Minijob! Es gibt keine 10-Stunden-Regel oder eine ähnliche feste Stundengrenze. Entscheidend ist ausschließlich, dass der monatliche Verdienst die Grenze von 603 Euro (Stand 2026) nicht übersteigt.
Wie viele Stunden Sie arbeiten dürfen, hängt allein von Ihrem Stundenlohn ab. Formel: Maximale Stunden = 603 € ÷ Stundenlohn. Die Stunden können flexibel über den Monat verteilt werden — keine wöchentliche Grenze gilt.
✓ Das Wichtigste zu Minijob Stunden 2026:
Keine gesetzliche Stundenbegrenzung – der Monatsverdienst entscheidet
Formel: Maximale Stunden = 603 € ÷ Stundenlohn
Bei Mindestlohn (13,90 €/h): max. ~43 Stunden pro Monat (≈ 10 Std./Woche)
Stunden können flexibel über Wochen und Monate verteilt werden
Kein festes Verhältnis zwischen Wochen- und Monatsstunden vorgeschrieben
Überstunden möglich – solange der Monatsverdienst 603 € nicht übersteigt
Bei höherem Stundenlohn: entsprechend weniger erlaubte Stunden
Mehrere Jobs: Gesamtstunden/Verdienst aus allen Minijobs wird zusammengezählt
📐 Formel zur Stundenberechnung
Maximale Stunden/Monat = 603 € ÷ Stundenlohn
Bei 13,90 €/h
43,4 Std.
~10,0 Std./Woche
Bei 15,00 €/h
40,2 Std.
~9,3 Std./Woche
Bei 20,00 €/h
30,2 Std.
~7,0 Std./Woche
Minijob Stundentabelle 2026 – alle Stundenlöhne
Die folgende Tabelle zeigt, wie viele Stunden pro Monat und Woche bei verschiedenen Stundenlöhnen erlaubt sind — bei der aktuellen Verdienstgrenze von 603 Euro.
Stundenlohn
Max. Stunden/Monat
Max. Stunden/Woche
Max. Stunden/Jahr
Monatsverdienst
13,90 € (Mindestlohn)
43,38 Std.
~10,0 Std.
520,6 Std.
603,00 €
14,00 €
43,07 Std.
~9,9 Std.
516,9 Std.
603,00 €
14,50 €
41,59 Std.
~9,6 Std.
499,1 Std.
603,00 €
15,00 €
40,20 Std.
~9,3 Std.
482,4 Std.
603,00 €
16,00 €
37,69 Std.
~8,7 Std.
452,3 Std.
603,00 €
17,00 €
35,47 Std.
~8,2 Std.
425,6 Std.
603,00 €
18,00 €
33,50 Std.
~7,7 Std.
402,0 Std.
603,00 €
19,00 €
31,74 Std.
~7,3 Std.
380,8 Std.
603,00 €
20,00 €
30,15 Std.
~7,0 Std.
361,8 Std.
603,00 €
22,00 €
27,41 Std.
~6,3 Std.
328,9 Std.
603,00 €
25,00 €
24,12 Std.
~5,6 Std.
289,4 Std.
603,00 €
30,00 €
20,10 Std.
~4,6 Std.
241,2 Std.
603,00 €
35,00 €
17,23 Std.
~4,0 Std.
206,7 Std.
603,00 €
40,00 €
15,08 Std.
~3,5 Std.
180,9 Std.
603,00 €
50,00 €
12,06 Std.
~2,8 Std.
144,7 Std.
603,00 €
📌 Hinweis zur Tabelle: Alle Werte sind Maximalwerte bei exakter Ausnutzung der Verdienstgrenze von 603 Euro. In der Praxis empfiehlt sich ein kleiner Puffer (z.B. 590–600 €), um unbeabsichtigte Überschreitungen durch Rundungen zu vermeiden. Wochenstunden wurden bei 4,33 Wochen/Monat berechnet.
Flexible Stundenverteilung im Minijob
Die Stunden müssen nicht gleichmäßig über die Woche oder den Monat verteilt werden. Es gibt volle Flexibilität — Hauptsache, der Monatsverdienst bleibt unter 603 Euro. Bei schwankendem Verdienst (z.B. Saisonarbeit) kann sogar der Jahresdurchschnitt entscheiden.
✅ Flexibilität bei Minijob-Stunden
• Stunden frei über die Woche verteilbar
• Keine Mindest-Stundenzahl pro Woche vorgeschrieben
• Mehr Stunden in manchen Wochen, weniger in anderen
• Auch unregelmäßige Beschäftigung möglich (z.B. nur samstags)
• Monatlicher Verdienst ist die einzige Grenze
📋 Schwankender Verdienst erlaubt
• Monat 1: 400 € (weniger Stunden)
• Monat 2: 603 € (volle Auslastung)
• Monat 3: 200 € (wenig Einsätze)
• Jahresdurchschnitt entscheidend: ≤ 603 €/Monat
• Max. 2× im Jahr bis 1.206 € erlaubt
⚠️ Achtung: Arbeitszeitgesetz gilt auch für Minijobber!
Auch wenn es keine Minijob-Stundenbegrenzung gibt, gelten das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) und das Mindestlohngesetz (MiLoG) für Minijobber. Konkret: max. 8 Stunden täglich (Ausnahme: bis 10 Stunden bei Ausgleich), Ruhezeiten und Mindeststundenlohn von 13,90 € müssen eingehalten werden.
Minijob Stunden: Teilzeit vs. Vollzeit
Beim Mindestlohn entsprechen die maximal erlaubten Minijob-Stunden einer Teilzeitstelle von rund 10 Stunden pro Woche. Im Vergleich zu anderen Arbeitsmodellen:
Beschäftigungsform
Std./Woche
Std./Monat
Verdienst (Mindestlohn)
Status
Minijob (Mindestlohn)
~10 Std.
~43 Std.
603 €
Minijob ✅
Minijob (15 €/h)
~9,3 Std.
~40 Std.
603 €
Minijob ✅
Minijob (20 €/h)
~7 Std.
~30 Std.
603 €
Minijob ✅
Midijob (Mindestlohn)
~11–16 Std.
~50–70 Std.
604–2.000 €
Midijob ⚠️
Teilzeit
20 Std.
87 Std.
1.209 €
SV-pflichtig
Vollzeit
40 Std.
173 Std.
2.409 €
SV-pflichtig
💡 Tipp: Wer knapp über der Minijob-Grenze verdient (603–2.000 €), fällt in die Midijob-Zone (Gleitzone). Hier gelten reduzierte Sozialversicherungsbeiträge — ein guter Kompromiss zwischen Minijob und regulärer Beschäftigung. Midijob-Rechner →
Stunden bei mehreren Minijobs: Was gilt?
Wer mehrere geringfügige Jobs ausübt, muss die Verdienste aller Minijobs zusammenzählen. Die Stunden selbst werden nicht zusammengezählt — aber der Gesamtverdienst darf 603 Euro/Monat nicht überschreiten.
Beispiel: 2 Minijobs gleichzeitig
Job A
15 €/h × 20 Std. = 300 €
Job B
15 €/h × 20 Std. = 300 €
Gesamt ✅
40 Std. = 600 €
Unter 603 € → Minijob OK
❌ Vorsicht: Gesamtverdienst zu hoch
Job A: 15 €/h × 25 Std.
= 375 €
Job B: 15 €/h × 25 Std.
= 375 €
Gesamt ❌
750 € > 603 €
SV-Pflicht für beide Jobs!
💡 Stunden & Netto sofort berechnen
Mit unserem Minijob-Rechner geben Sie einfach Stundenlohn und Stunden ein — und erhalten sofort Ihren Nettolohn und die Arbeitgeberkosten für 2026.
Alle wichtigen Fragen zu Stunden im Minijob 2026 — von der Berechnung bis zur flexiblen Einteilung.
Wie viele Stunden darf man im Minijob 2026 arbeiten?
Es gibt keine gesetzliche Stundenbegrenzung im Minijob — nur der Monatsverdienst darf 603 Euro (Stand 2026) nicht übersteigen. Die maximale Stundenzahl hängt vom Stundenlohn ab: Bei Mindestlohn (13,90 €/h) sind das rund 43 Stunden pro Monat (≈ 10 Stunden pro Woche). Bei 15 €/h etwa 40 Stunden, bei 20 €/h rund 30 Stunden.
Gibt es eine 10-Stunden-Regel beim Minijob?
Nein, eine gesetzliche 10-Stunden-Grenze pro Woche gibt es beim Minijob nicht. Diese Zahl ergibt sich lediglich daraus, dass man bei Mindestlohn (13,90 €/h) im Monatsdurchschnitt rund 10 Stunden pro Woche arbeiten darf, ohne die Verdienstgrenze von 603 Euro zu überschreiten. Bei einem höheren Stundenlohn sind es entsprechend weniger Stunden.
Kann ich im Minijob die Stunden flexibel einteilen?
Ja, die Stundenverteilung ist vollständig flexibel. Es gibt keine Vorgabe für eine bestimmte Stundenzahl pro Woche. Entscheidend ist nur, dass der monatliche Gesamtverdienst 603 Euro nicht überschreitet. Sie können also in einer Woche mehr und in einer anderen weniger arbeiten — solange die Monatsgrenze eingehalten wird.
Was passiert, wenn ich zu viele Stunden arbeite und über 603 Euro verdiene?
Wird die Verdienstgrenze von 603 Euro regelmäßig oder vorhersehbar überschritten, verliert die Stelle den Minijob-Status. Es entsteht volle Sozialversicherungspflicht — rückwirkend ab dem Monat der Überschreitung. Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen dann Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung nachzahlen. Ein einmaliges, unvorhersehbares Überschreiten ist maximal 2× pro Jahr erlaubt (bis 1.206 €).
Wie berechne ich die maximalen Stunden im Minijob?
Die Formel lautet: Maximale Stunden pro Monat = 603 € ÷ Stundenlohn. Beispiele: Bei 13,90 €/h → 603 ÷ 13,90 = 43,4 Stunden/Monat. Bei 15 €/h → 603 ÷ 15 = 40,2 Stunden/Monat. Bei 20 €/h → 603 ÷ 20 = 30,15 Stunden/Monat. Die Wochenstunden ergeben sich daraus durch Division durch 4,33 (durchschnittliche Wochen/Monat).
Darf ich in einem Monat mehr und im nächsten weniger Stunden arbeiten?
Ja, das ist zulässig. Der Verdienst darf zwischen den Monaten schwanken. Entscheidend ist der Jahresdurchschnitt — der Monatsverdienst darf im Jahresschnitt 603 Euro nicht übersteigen. Maximal in 2 Monaten pro rückwärtigem Zeitjahr darf der Verdienst auf bis zu 1.206 Euro steigen (gelegentliches Überschreiten bei unvorhersehbaren Ereignissen).
Zählen Stunden aus mehreren Minijobs zusammen?
Die Stunden selbst werden nicht addiert, aber die Verdienste aus allen geringfügigen Beschäftigungen müssen zusammengezählt werden. Liegen die Gesamteinnahmen aller Minijobs über 603 Euro/Monat, verlieren alle den Minijob-Status (Ausnahme: ein Minijob neben einer sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung bleibt privilegiert).
Gilt das Arbeitszeitgesetz auch für Minijobber?
Ja, das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) gilt uneingeschränkt auch für Minijobber. Das bedeutet: Maximal 8 Stunden täglich (ausnahmsweise bis 10 Stunden, wenn innerhalb von 6 Monaten ein Ausgleich erfolgt), Ruhezeiten von mindestens 11 Stunden zwischen den Arbeitstagen, Sonntagsarbeitsschutz und ein Anspruch auf Pausenzeiten. Der Mindeststundenlohn von 13,90 Euro muss ebenfalls gezahlt werden.
⚖️ Rechtlicher Hinweis
Diese Seite zu Minijob Stunden 2026 dient ausschließlich zur Information und Orientierung. Sie ersetzt KEINE steuerliche oder rechtliche Beratung. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater, die Minijob-Zentrale (0355/2902-70799) oder Ihre zuständige Krankenkasse. Alle Angaben nach bestem Wissen, Stand: Januar 2026.