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Minijob Verdienstgrenze 2026 – 603 Euro pro Monat aktuell

Die Minijob Verdienstgrenze 2026 beträgt 603 Euro pro Monat (7.236 Euro/Jahr) — dynamisch gekoppelt an den Mindestlohn von 13,90 Euro/Stunde. Was erlaubt ist, wann die Grenze überschritten werden darf und was 2027 kommt.

VERDIENSTGRENZE 2026

603 €

pro Monat

MINDESTLOHN 2026

13,90 €

pro Stunde

ERHÖHUNG ZU 2025

+47 €

mehr pro Monat

JAHRESGRENZE 2026

7.236 €

pro Jahr maximal

Minijob Verdienstgrenze 2026: 603 Euro im Monat

Die Minijob Verdienstgrenze 2026 — offiziell Entgeltgeringfügigkeitsgrenze oder Geringfügigkeitsgrenze — beträgt seit dem 1. Januar 2026 genau 603 Euro pro Monat. Das entspricht einem Jahresverdienst von 7.236 Euro. Wer diese Grenze im Monatsdurchschnitt nicht überschreitet, gilt als Minijobber gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV und ist von Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherungsbeiträgen befreit.

Gegenüber 2025 (556 Euro) stieg die Verdienstgrenze um 47 Euro (+8,5%). Grund: Die Grenze ist seit Oktober 2022 dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt. Da der Mindestlohn zum 1. Januar 2026 von 12,82 Euro auf 13,90 Euro stieg, passte sich die Verdienstgrenze automatisch an.

Monatsgrenze

603,00 €

ab 01.01.2026

Jahresgrenze

7.236,00 €

12 × 603 €

Ausnahmegrenze

1.206,00 €

max. 2× im Jahr

✓ Minijob Verdienstgrenze 2026 – das Wichtigste im Überblick:

  • Verdienstgrenze: 603 Euro monatlich / 7.236 Euro jährlich (gültig ab 01.01.2026)
  • Berechnung: Mindestlohn × 130 ÷ 3 = 13,90 € × 43,33 ≈ 603 Euro
  • Keine gesetzliche Stundenbegrenzung – nur der Monatsverdienst zählt
  • Gelegentliches Überschreiten erlaubt: max. 2× pro Jahr bis 1.206 Euro
  • Arbeitnehmer zahlen keine KV-, PV- oder ALV-Beiträge
  • Rentenversicherungspflicht gilt; Befreiung auf Antrag möglich (3,6% Eigenbeitrag)
  • Midijob-Grenze beginnt ab 603,01 Euro bis maximal 2.000 Euro
  • Ab 2027: Mindestlohn 14,60 € → Verdienstgrenze voraussichtlich 633 Euro

Wie wird die Minijob Verdienstgrenze berechnet?

Die Verdienstgrenze wird nach einer gesetzlich festgelegten Formel berechnet: Mindestlohn × 130 ÷ 3, aufgerundet auf volle Euro. Diese Formel entspricht dem Verdienst bei 10 Wochenstunden zum Mindestlohn im Monatsdurchschnitt.

📐 Formel zur Berechnung der Verdienstgrenze:

Mindestlohn × 130 ÷ 3 = Verdienstgrenze

13,90 € × 130 ÷ 3 = 602,33 € → aufgerundet: 603 €

JahrMindestlohnVerdienstgrenzeJahresgrenzeÄnderung
2022 (ab Okt.)12,00 €520 €6.240 €Erste dynamische Kopplung
202312,00 €520 €6.240 €±0 €
202412,41 €538 €6.456 €+18 €
202512,82 €556 €6.672 €+18 €
2026 ✅13,90 €603 €7.236 €+47 €
2027 (geplant)14,60 €633 €7.596 €+30 €

📌 Wichtig: Die Kopplung an den Mindestlohn sorgt dafür, dass Minijobber trotz Lohnerhöhungen dieselbe Anzahl an Stunden arbeiten können. Bei 10 Wochenstunden zum Mindestlohn bleibt der Minijob-Status erhalten, unabhängig davon, wie hoch der Mindestlohn steigt.

Verdienstgrenze überschreiten: Was ist erlaubt?

Ein gelegentliches und unvorhersehbares Überschreiten der Verdienstgrenze ist ausnahmsweise erlaubt — zum Beispiel bei Krankheitsvertretungen oder saisonalen Mehrarbeit.

✅ Erlaubt

  • • Maximal 2 Monate Überschreitung pro rückwärtigem Zeitjahr
  • • In diesen Monaten höchstens 1.206 € (2× Grenze)
  • • Überschreitung muss unvorhersehbar sein
  • • Jahresverdienst darf 8.442 € nicht übersteigen
  • • Beispiele: Krankheitsvertretung, einmalige Extraschicht

❌ Nicht erlaubt

  • • Mehr als 2 Monate Überschreitung im Zeitjahr
  • Vorhersehbare Überschreitungen (z.B. festes Urlaubsgeld)
  • • Jahresverdienst über 8.442 €
  • • Folge: Volle Sozialversicherungspflicht
  • • Rückwirkende Nachzahlung aller Beiträge

⚠️ Sonderfall: Schwankender Verdienst

Minijobber mit unregelmäßigen Einkünften dürfen die Monatsgrenze öfter überschreiten — solange der Jahresverdienst 7.236 Euro (12 × 603 €) nicht übersteigt. In Monaten mit Überschreitung darf der Verdienst maximal 1.206 Euro betragen. Entscheidend ist der Jahresdurchschnittsverdienst.

Verdienstgrenze & Sozialversicherung 2026

Solange der Verdienst die Grenze von 603 Euro nicht überschreitet, profitieren Minijobber von besonderen Regelungen — keine eigenen Sozialversicherungsbeiträge, voller Nettolohn.

VersicherungsartArbeitnehmerArbeitgeber (gewerblich)Arbeitgeber (Haushalt)
Krankenversicherung0 %13,00 %5,00 %
Rentenversicherung3,6 % (befreibar)15,00 %5,00 %
Pflegeversicherung0 %0 %0 %
Arbeitslosenversicherung0 %0 %0 %
Pauschale Lohnsteuer0 % (AG zahlt)2,00 %2,00 %
U1-Umlage (Krankheit)0,80 %0,80 %
U2-Umlage (Mutterschaft)0,22 %0,22 %
Unfallversicherung~1,30 %~1,90 %
Gesamt Arbeitgeber~32,47 %~14,92 %

💡 Neu ab 1. Juli 2026: RV-Befreiung rückgängig machbar

Wer sich von der Rentenversicherungspflicht befreit hat, kann diese Befreiung ab Juli 2026 einmalig rückgängig machen. Damit können Minijobber nachträglich Rentenansprüche aufbauen. Der Antrag muss beim Arbeitgeber gestellt werden.

Mehrere Minijobs: Wie gilt die Verdienstgrenze?

Bei mehreren geringfügigen Beschäftigungen werden die Verdienste zusammengerechnet. Übersteigt die Summe 603 Euro, verlieren alle Minijobs ihren geringfügigen Status. Ausnahme: Ein Minijob neben einer sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung bleibt privilegiert.

KonstellationZulässig?Bedingung
1 Minijob (kein Hauptjob)✅ JaVerdienst ≤ 603 €/Monat
1 Minijob + SV-pflichtiger Hauptjob✅ JaMinijob-Verdienst ≤ 603 € – unbegrenzt kombinierbar
2 Minijobs (kein Hauptjob)⚠️ BedingtGesamtverdienst beider Jobs ≤ 603 €/Monat
2 Minijobs + Hauptjob⚠️ BedingtNur 1 Minijob bleibt frei; 2. wird mit Hauptjob zusammengerechnet

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Minijob Verdienstgrenze FAQ – Häufig gestellte Fragen

Alle wichtigen Fragen zur Minijob Verdienstgrenze 2026 — von der Berechnung bis zur Überschreitung.

Was ist die Minijob Verdienstgrenze 2026?
Die Minijob Verdienstgrenze 2026 beträgt 603 Euro pro Monat (7.236 Euro/Jahr), gültig seit 1. Januar 2026. Sie ist dynamisch an den gesetzlichen Mindestlohn von 13,90 Euro/Stunde gekoppelt. Wer diese Grenze im Monatsdurchschnitt nicht überschreitet, ist Minijobber und zahlt keine Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung.
Wie wird die Minijob Verdienstgrenze berechnet?
Die Verdienstgrenze berechnet sich nach der Formel: Mindestlohn × 130 ÷ 3, aufgerundet auf volle Euro. Für 2026: 13,90 € × 130 ÷ 3 = 602,33 € → aufgerundet auf 603 Euro. Diese Formel entspricht dem Verdienst bei 10 Wochenstunden zum Mindestlohn.
Darf ich die Verdienstgrenze gelegentlich überschreiten?
Ja, ein gelegentliches und unvorhersehbares Überschreiten ist erlaubt – maximal 2 Monate pro rückwärtigem Zeitjahr. In diesen Ausnahme-Monaten darf der Verdienst höchstens 1.206 Euro (doppelte Grenze) betragen. Der Jahresverdienst darf 8.442 Euro nicht übersteigen. Vorhersehbare Überschreitungen (z.B. fixes Urlaubsgeld) gelten nicht als Ausnahme.
Was passiert, wenn ich die Verdienstgrenze dauerhaft überschreite?
Wird die Verdienstgrenze dauerhaft oder vorhersehbar überschritten, verliert die Beschäftigung den Minijob-Status. Es entsteht volle Sozialversicherungspflicht – rückwirkend ab dem Monat der Überschreitung. Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen dann Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung nachzahlen.
Gilt die Verdienstgrenze pro Arbeitgeber oder insgesamt?
Die Verdienstgrenze gilt für das Gesamteinkommen aus allen geringfügigen Beschäftigungen zusammen – nicht pro Arbeitgeber. Ausnahme: Wer einen sozialversicherungspflichtigen Hauptjob hat, darf daneben genau einen Minijob bis 603 Euro ausüben, ohne dass dieser auf den Hauptjob angerechnet wird.
Wie hoch ist die Verdienstgrenze 2027?
Zum 1. Januar 2027 steigt der Mindestlohn auf 14,60 Euro. Damit erhöht sich die Verdienstgrenze automatisch auf voraussichtlich 633 Euro pro Monat (7.596 Euro/Jahr). Das entspricht einer Erhöhung um 30 Euro gegenüber 2026.
Zählt Urlaubsgeld zur Verdienstgrenze?
Ja, Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld, die mit Sicherheit jährlich gezahlt werden, zählen zum Jahresverdienst. Sie gelten als vorhersehbar und dürfen die Jahresgrenze von 7.236 Euro nicht überschreiten. Dagegen können unvorhersehbare Einmalzahlungen (z.B. eine nicht geplante Prämie) unter die Ausnahmeregelung fallen.
Kann ich als Rentner oder Student eine Minijob Verdienstgrenze nutzen?
Ja. Rentner können bis 603 Euro pro Monat im Minijob verdienen, seit 2023 ohne Hinzuverdienstgrenze auf die Altersrente. Studenten können ebenfalls bis 603 Euro/Monat verdienen, ohne den BAföG-Anspruch zu gefährden, da ein Freibetrag von 520 Euro/Monat gilt und pauschal versteuerte Minijobs oft nicht angerechnet werden.

⚖️ Rechtlicher Hinweis

Diese Seite zur Minijob Verdienstgrenze 2026 dient ausschließlich zur Information und Orientierung. Sie ersetzt KEINE steuerliche oder rechtliche Beratung. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater, die Minijob-Zentrale (0355/2902-70799) oder Ihre zuständige Krankenkasse. Alle Angaben nach bestem Wissen, Stand: Januar 2026.