Minijob Verdienstgrenze 2026: 603 Euro im Monat
Die Minijob Verdienstgrenze 2026 — offiziell Entgeltgeringfügigkeitsgrenze oder Geringfügigkeitsgrenze — beträgt seit dem 1. Januar 2026 genau 603 Euro pro Monat. Das entspricht einem Jahresverdienst von 7.236 Euro. Wer diese Grenze im Monatsdurchschnitt nicht überschreitet, gilt als Minijobber gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV und ist von Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherungsbeiträgen befreit.
Gegenüber 2025 (556 Euro) stieg die Verdienstgrenze um 47 Euro (+8,5%). Grund: Die Grenze ist seit Oktober 2022 dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt. Da der Mindestlohn zum 1. Januar 2026 von 12,82 Euro auf 13,90 Euro stieg, passte sich die Verdienstgrenze automatisch an.
Monatsgrenze
603,00 €
ab 01.01.2026
Jahresgrenze
7.236,00 €
12 × 603 €
Ausnahmegrenze
1.206,00 €
max. 2× im Jahr
✓ Minijob Verdienstgrenze 2026 – das Wichtigste im Überblick:
- Verdienstgrenze: 603 Euro monatlich / 7.236 Euro jährlich (gültig ab 01.01.2026)
- Berechnung: Mindestlohn × 130 ÷ 3 = 13,90 € × 43,33 ≈ 603 Euro
- Keine gesetzliche Stundenbegrenzung – nur der Monatsverdienst zählt
- Gelegentliches Überschreiten erlaubt: max. 2× pro Jahr bis 1.206 Euro
- Arbeitnehmer zahlen keine KV-, PV- oder ALV-Beiträge
- Rentenversicherungspflicht gilt; Befreiung auf Antrag möglich (3,6% Eigenbeitrag)
- Midijob-Grenze beginnt ab 603,01 Euro bis maximal 2.000 Euro
- Ab 2027: Mindestlohn 14,60 € → Verdienstgrenze voraussichtlich 633 Euro